Folgende ...

Gewässer

... werden durch den Anglerverein Hopfgarten e.V. betreut:

C 02 - 08 / Zschopau Wehrkante Bahnhof Floßplatz bis Wehrkante Bahnhof Scharfenstein

C02-08
Dieser Gewässerabschnitt des Flusses Zschopau ist ein Salmonidengewässer. Geangelt werden darf hier nur nach den Regeln für Salmonidengewässer und nur mit Methoden des Salmonidenangelns. Allerdings ist der Besitz einer allgemeinen Angelerlaubnis hierfür ausreichend ( grüne Beschilderung).
Wenn man hier seine Angel auswirft, so sollte man in der Regel auf den Fang von Bachforellen, Regenbogenforellen, Äschen, Bachsaiblingen, Barschen, Hechten oder Aalen gefasst.



C 02 - 107 / Großer Teich DrebachC02-107

In diesem idyllisch zwischen Drebach und Venusberg gelegenen Teich mit einer Fläche von ca. 0,8 ha sind Fische wie Karpfen, Aale, Barsche, Plötzen, Hechte, Graskarpfen und Schleien zu finden.

Das Gewässer ist ein allgemeinses Angelgewässer ( heute weißes Schild - früher Beschilderung Mischgewässer ). Zu beachten ist jedoch, dass hier nur von der Straßenseite (Wirtschaftsweg) aus geangelt werden darf. Die gegenüberliegende Seite des Teiches darf aus Naturschutzgründen zum Angeln nicht betreten werden.

Erreichen kann man den Teich über den bereits oben genannten Wirtschaftsweg entweder von Venusberg oder auch von Drebach aus.

Ll. aktueller Straßenbeschilderung ist die Zufahrt nur land- und forstwirtschaftlichen Fahzeugen gestattet. Mit der Gemeindeverwaltung Drebach als Verpächter wurde jedoch eine Vereinbarung getroffen, nach der es Mitgliedern des Deutschen Anglerverbandes mit einem gültigen Erlaubnisschein erlaubt ist, die Zufahrt zum Angelgewässer und sowie den nebenliegenden Parkplatz mittels Kfz zu nutzen.

Die durch den Geschäftsführer des Anglerverbandes und durch den Bürgermeister von Drebach unterzeichnete Vereinbarung gibts hier noch als PDF. Wir empfehlen diese auszudrucken und beim Angel-Besuch des "Großen Teiches" mitzuführen, um bei einer evtl. polizeilichen Kontrolle die bestehende Berechtigung nachzuweisen.
Wir übernehmen jedoch keine Haftung für eine gegenüber der Polizei bestehende Rechtmäßigkeit dieser Vereinbarung.

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